Anforderungsprofil Prüfung


Anforderungsprofil für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung

Zur Prüfung in Transaktionsanalyse werden ordentliche Mitglieder der DSGTA/ASAT zugelassen, welche einen von der SGTA ratifizierten EATA-Ausbildungsvertrag CTA abgeschlossen haben. Die Prüfungsbestimmungen sind im Handbuch für die Weiterbildung und Prüfung zur Transaktionsanalytikerin/zum Transaktionsanalytiker der Deutschen Gesellschaft für Transaktionsanalyse DGTA (deutsch) und im Handbuch der Europäischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse EATA (englisch) festgehalten.

Prüfung zur Transaktionsanalytikerin / zum Transaktionsanalytiker

Die Prüfung für die Anerkennung zur zertifizierten Transaktionsanalytikerin und zum zertifizierten Transaktionsanalytiker wird von der EATA durchgeführt. Geprüft werden die Kandidatinnen/Kandidaten in Bezug auf ihre persönliche und professionelle Kompetenz in der Anwendung der Transaktionsanalyse und darauf, wie sie in ihrem speziellen Anwendungsbereich, in der Beratung, in der Organisation, in der Pädagogik/Erwachsenenbildung oder in der Psychotherapie, die Lehre und Grundhaltung der Transaktionsanalyse praktizieren.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide Teile können mehrmals wiederholt werden.

Die Informationen, wann und wo Prüfungen durchgeführt werden, sind auf der EATA-Website zu finden:

www.eatanews.org

Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Teilen:

  • Die professionelle Selbstdarstellung mit der Darstellung der Berufsarbeit und des Selbstverständnisses als Transaktionsanalytikerin/Transaktionsanalytiker
  • Der Bericht über die Lernerfahrung im Verlauf der transaktionsanalytischen Weiterbildung
  • Eine Fall- oder Projektstudie, in der die kompetente Anwendung der Transaktionsanalyse im Längsschnitt an einem Praxisbeispiel demonstriert wird
  • Der Umgang mit Theorie und Literatur

Die mündliche Prüfung

  • Gegenstand der mündlichen Prüfung ist die Beurteilung, ob die Kandidatin/der Kandidat
  • hinreichende Handlungskompetenz in ihrem/seinem Anwendungsfeld zeigt;
  • in der Lage ist, menschliches Verhalten in der Praxis angemessen einzuschätzen, eine psychologische Diagnose zu stellen und Beobachtungen theoretisch zu konzeptualisieren;
  • sich selbst als persönlich kompetent und ethisch verantwortlich zeigt.

Mit der Prüfung in Transaktionsanalyse wird der Titel Transaktionsanalytikerin / Transaktionsanalytiker erworben.