Bestätigung Praxiskompetenz


Nach Abschluss der Grundausbildung kann die Bestätigung der Praxiskompetenz beantragt werden.

Bedingungen

101

Teilnahme an einem TA-Einführungskurs (TA 101)

Ausbildung

3 Jahre (250 Stunden) TA-Training in einer TA-Ausbildungsgruppe bei EATA anerkannten TA-TrainerInnen

Intervision

20 Zeitstunden Intervisionen eigener Berufspraxis mit KollegInnen der TA-Ausbildung (Teilnahme, davon 10 schriftliche Berichte)

Supervision und Selbsterfahrung

30 Zeitstunden Supervision und
50 Zeitstunden Selbsterfahrung

oder

50 Zeitstunden Supervision und
30 Zeitstunden Selbsterfahrung

Supervisionen eigener Berufspraxis mit TA-Lehrenden (davon 15 schriftliche Berichte) und transaktionsanalytische Selbsterfahrung bei zertifizierten oder lehrenden TransaktionsanalytikerInnen (CTA, PTSTA, TSTA)

Schriftliche Arbeit

Schriftliche Abschlussarbeit in Vereinbarung mit dem Lehrenden / der Lehrenden TransaktionsanalytikerIn (10-15 Seiten)

Kosten

Fr. 140.00 für DSGTA-Mitglieder
Fr. 250.00 für Nicht-Mitglieder

Antrag

Antragsformular (PDF) kann hier heruntergeladen werden.