Bestätigung Praxiskompetenz
Nach Abschluss der Grundausbildung kann die Bestätigung der Praxiskompetenz beantragt werden.
Bedingungen
101
Teilnahme an einem TA-Einführungskurs (TA 101)
Ausbildung
3 Jahre (250 Stunden) TA-Training in einer TA-Ausbildungsgruppe bei EATA anerkannten TA-TrainerInnen
Intervision
20 Zeitstunden Intervisionen eigener Berufspraxis mit KollegInnen der TA-Ausbildung (Teilnahme, davon 10 schriftliche Berichte)
Supervision und Selbsterfahrung
30 Zeitstunden Supervision und
50 Zeitstunden Selbsterfahrung
oder
50 Zeitstunden Supervision und
30 Zeitstunden Selbsterfahrung
Supervisionen eigener Berufspraxis mit TA-Lehrenden (davon 15 schriftliche Berichte) und transaktionsanalytische Selbsterfahrung bei zertifizierten oder lehrenden TransaktionsanalytikerInnen (CTA, PTSTA, TSTA)
Schriftliche Arbeit
Schriftliche Abschlussarbeit in Vereinbarung mit dem Lehrenden / der Lehrenden TransaktionsanalytikerIn (10-15 Seiten)
Kosten
Fr. 140.00 für DSGTA-Mitglieder
Fr. 250.00 für Nicht-Mitglieder
Antrag
Neue Publikation:
artikelSeptember23